- Hupert überträgt dem Kloster St.Gallen gemeinsam mit seinem Advocatus Hiltipold für sein und seines Vaters Hiltrat Seelenheil in Rüdlingen die Richardshufe mit allem Zubehör. Er behält sich aber die Rücknahme der Hufe auf Lebenszeit gegen einen jährlichen Zins von einem Solidus vor. Vernachlässigt er in einem Jahr die Zinsleistung, leistet er im folgenden Jahr zwei, im dritten drei Solidi Zins. Hupert kann die Hufe auch gegen 20 Solidi in Geld Schätzwert zurückkaufen, nicht aber seine Erben und Verwandten. Vielmehr fällt die Hufe nach seinem Tod vollständig und für immer in den Besitz des Klosters.
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